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Shelter me! Logistikhallen als Schutzräume

Von Professor Dr Thomas Beyerle, Hochschule Biberach

Aktuell, und mit einem „leider“ verbunden, erleben Schutzräume in Europa eine stille Renaissance. Die veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen, eine Kombination aus wiederkehrenden Konfliktrisiken, hybriden Bedrohungen, kritischer Infrastruktur, die zunehmend vernetzt und damit verwundbar ist, sowie extremen Wetterereignissen, rücken die Frage nach zivilen Resilienzkorridoren in den Mittelpunkt. Dabei stellt sich für die Immobilienwirtschaft die pragmatische Anschlussfrage: Lässt sich der omnipräsente Gebäudetyp der Logistikhalle als Schutzraum nutzen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Grenzen?

Zunächst muss zwischen zwei Schutzlogiken unterschieden werden.

  • „Harter“ Schutz meint baulich gehärtete, teilweise im Erdreich liegende oder massiv ummantelte Räume mit Widerständen gegen Druckwellen, Splitter, Hitze, chemische, biologische oder radiologische Schadstoffe sowie mit redundanter Ver- und Entsorgung.
  • „Weicher“ Schutz bezieht sich auf kurzfristige Aufenthalts- und Evakuationsräume, die vor allem Witterung, Trümmern, Rauch und Panik entgegenwirken, Kommunikation sichern und eine geordnete Verteilung von Menschen und Gütern erlauben.
Professor Dr. Thomas Beyerle (Privatfoto)

Logistikhallen können in der zweiten Kategorie naturgemäß punkten, weil sie hohe Flächenverfügbarkeit, gute Erreichbarkeit, großzügige Rangier- und Parkzonen sowie ein modulares Innenleben bieten. Ihre offene Tragstruktur, klare Höhen und hohe Nutzlasten erlauben das schnelle Umrüsten, Zonieren und Skalieren – Eigenschaften, die in einer Lagemanagement-Logik wertvoll sind.

Kein „harter“ Schutz

Gleichzeitig offenbart die DNA der modernen Leichtbauhalle die Grenzen: Leichte Gebäudehüllen aus Sandwichpaneelen oder Trapezblech, große Fassadenflächen, viele Tore, begrenzte Queraussteifung, geringe thermische Speichermassen und eine Haustechnik, die für Energieeffizienz und Umschlagleistung, nicht aber für Krisenautarkie ausgelegt ist. Für „harten“ Schutz fehlen typischerweise Druckfestigkeit, Unterdruck-/Überdruckregime mit ABC-Filtration, Redundanzen bei Strom, Wasser, Abwasser, IT und Kommunikation sowie die Feuer- und Rauchabschnittsbildung jenseits der logistischen Mindestanforderungen. Die häufige periphere Lage ist ein Vorteil für Zufahrt und Entzerrung, kann aber je nach Szenario (Hochwasser, Windlast, weite Sichtachsen) neue Angriffsflächen eröffnen. Hinzu kommen Nutzungs- und Haftungsfragen, denn Hallen sind selten für Massenbelegung unter Stressbedingungen ausgelegt: Sanitär, Entfluchtung, psychosoziale Betreuung, Lagerung sensibler Güter, Zutritts- und Konfliktmanagement müssen im Krisenfall funktionieren.

Die Eignung von Logistikhallen als Schutzräume hängt daher von der Zieldefinition ab. Als „Resilienz-Hubs“, also multifunktionale Knotenpunkte für Schutz, Versorgung und Koordination, sind sie bei geeigneter Nachrüstung sehr gut verwendbar: Sie können kurzfristig Menschen wettergeschützt aufnehmen, als Verteilstellen für Hilfsgüter dienen, medizinische Erstversorgung ermöglichen, Energie puffern und Informationsdrehscheiben bilden. In dieser Rolle geht es weniger um bunkerartige Sicherheit als um Durchhaltefähigkeit, Ordnung und Geschwindigkeit. Für klassische Bunkerfunktionen taugen Hallen in der Regel nicht, es sei denn, es existieren bereits massive Teilbereiche (Betonkern, Technikbunker, Tiefhof) oder es wird gezielt in gehärtete Innenmodule investiert.

Mögliche Nachrüstpfade

Was bedeutet das in der Praxis, mehr noch: Werden neue Anforderungen gestellt bei der Genehmigung? Zunächst eine differenzierte Standortanalyse. Geeignet sind Standorte mit redundanter Verkehrsanbindung (mindestens zwei unabhängige Achsen), geringer Exposition gegenüber Hochwasser, Industrieunfällen und Extremwinden, sowie hinreichendem Abstand zu Primärzielen kritischer Infrastruktur. Ferner eine belastbare Gebäudekonfiguration: Große Hallenschiffe sollten in nutzbare Zonen mit klaren Brand- und Rauchabschnitten, separaten Fluchtwegen und gesicherten Sammelbereichen unterteilt werden. Mobile Trennwände, Netze und Gitter können in kurzer Zeit Aufenthalts-, Ruhe-, Family-Reunion- und Materialzonen schaffen. Zusätzlich die technische Resilienz: Notstrom (idealerweise Diesel und PV + Speicher), eigene Trinkwasser- und Abwasserkapazitäten (Zisternen, mobile Aufbereitung), ausreichende Druckluft für Technik, gesicherte IT (satellitengestützte Fallback-Kommunikation, getrennte Netzsegmente) und eine skalierbare Lüftung mit Filterstufen, die im Ereignisfall auf Umluftbetrieb mit Überdruck in Schutzkernen wechseln kann.

Für die eigentliche „Schutzraum-Fähigkeit“ bieten sich drei Nachrüstpfade an.

  • Erstens der „Safe-Core“-Ansatz: In die Halle wird ein massiver Innenkern aus Fertigbetonmodulen gesetzt – ein in sich abgeschlossener Raumverbund mit begrenzter, aber robuster Kapazität, ABC-Filteranlage, eigener Verkabelung, Notstrom, Wasser und Sanitär. Solche Kerne können als Technik-, Sozial- oder Bürobereiche im Normalbetrieb dienen und im Ereignisfall Schutz übernehmen.
  • Zweitens der „Shelter-in-Hall“-Ansatz: Bestehende Räume (Mezzanine, Bürotrakt, Sozialräume) werden gezielt verstärkt durch zusätzliche Beplankung, Drucktüren, Schutzfolien, Verstärkungen der Fassadenfelder, mechanische Verriegelungen der Tore und gesicherte Fluchtwege – um kurzfristig erhöhten Schutz bei begrenzter Bedrohung (Trümmer, Glasbruch, Sturm) zu bieten.
  • Drittens der „Erdkontakt“-Ansatz: Nutzung vorhandener Tiefhöfe, Rampen, Technikschächte oder Anrampungen zur partiellen Erdüberdeckung von Container- oder Modulstrukturen; ergänzend können Erdreich-Bremssysteme wind- und explosionsseitige Exposition mindern.

Ökonomisch ist der Case dort überzeugend, wo Dual-Use entsteht: Betreiber profitieren von einer höheren Business-Continuity-Resilienz, potenziell günstigeren Versicherungsprämien, besserer ESG-Story (S wie Sicherheit und soziale Kohäsion), vermarktbaren Community-Funktionen (z. B. Impf- oder Hilfszentren) und belastbareren Lieferketten. Kommunen erhalten verteilte Kapazitäten für Katastrophenschutz und Versorgung.

Das 72-Stunden-Durchhalteziel

Rechtlich und normativ bewegt sich das Thema zwischen Bauordnungsrecht, Arbeitsstätten- und Brandschutzvorgaben, Normen für Lüftung und Filtertechnik sowie, sofern angestrebt, Empfehlungen aus Zivil- und Katastrophenschutz. Ein „Bunker-Label“ im engen Sinn ist aufwendig und führt rasch in Spezialnormen; für Resilienz-Hubs genügt meist ein Bausteinprinzip aus baulicher Robustheit, technischer Autarkie und organisatorischer Reife. Entscheidend ist die ehrliche Bedrohungsdefinition: Gegen was soll geschützt werden, wie lange, für wie viele Personen, mit welchen Ressourcen? Ein 48- bis 72‑Stunden‑Durchhalteziel ist in vielen Szenarien ein sinnvoller, finanzierbarer Richtwert.

Fazit: Logistikhallen sind keine Bunker – und werden es ohne erhebliche Umrüstungen auch nicht. Sie sind jedoch aufgrund ihrer Lage, Größe und Modularität hervorragend geeignet, als verteilte Resilienz-Hubs das Sicherheitsnetz einer Region zu verdichten. Mit einem klugen Mix aus Standortwahl, Zonierung, technischer Nachrüstung und geübten Abläufen lassen sich belastbare Schutz- und Versorgungskapazitäten schaffen, die im Alltag produktiv bleiben und im Ereignisfall Leben schützen.

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