- ANZEIGE -
spot_img
StartSonstigesFahrzeugeOLG Düsseldorf: Ladeinfrastruktur an deutschen Autobahnraststätten muss ausgeschrieben werden

OLG Düsseldorf: Ladeinfrastruktur an deutschen Autobahnraststätten muss ausgeschrieben werden

  • Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat heute dem Antrag von Fastned gegen die Autobahn GmbH stattgegeben.
  • Laut Gericht war die Erweiterung bestehender Konzessionsverträge zwischen der Autobahn GmbH und Tank & Rast um die Errichtung von Schnellladepunkten an den Raststätten durch die Direktvergabe und ohne Ausschreibung rechtswidrig.
  • Der Beschluss ebnet den Weg, über attraktive Ausschreibungen fairen Wettbewerb an deutschen Autobahnraststätten zu sichern, hohe Qualitätsstandards zu verankern und schlussendlich den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur auf ein neues Level zu heben.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat heute über den Antrag des europäischen Schnellladeanbieters Fastned gegen die Autobahn GmbH und Tank & Rast zugunsten von Fastned entschieden. Demnach war es nicht zulässig, dass die bestehenden Tankstellenkonzessionsverträge zwischen der Autobahn GmbH und der Tank & Rast GmbH ohne Ausschreibung um die Errichtung von Ladepunkten erweitert wurden. Der Beschluss unterstreicht die Bedeutung fairer und wettbewerblicher Kriterien beim Ausbau der Schnellladeinfrastruktur, insbesondere an deutschen Autobahnraststätten.

Sicherheit für fairen Wettbewerb an deutschen Autobahnen

Nun muss die Autobahn GmbH die Ladeinfrastruktur an den bewirtschafteten Raststätten in einem fairen Wettbewerb ausschreiben – so wie es bei unbewirtschafteten Standorten und bei regionalen Schnellladepunkten im Rahmen des Deutschlandnetzes bereits der Fall ist. Mit der anstehenden Ausschreibung wird Deutschland zu anderen EU-Ländern aufschließen, in denen der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur an Autobahnen seit Jahren über wettbewerbliche Ausschreibungen organisiert wird.

„Heute ist ein großartiger Tag – nicht nur für Fastned, sondern für alle, die heute und zukünftig elektrisch unterwegs sind. Der Entscheid des Oberlandesgerichts ebnet den Weg für echten Wettbewerb an den bewirtschafteten Autobahnraststätten und bestätigt, dass es sich lohnt, den Status quo konstruktiv infrage zu stellen. Nun muss die Autobahn GmbH aus Prinzipien Praxis werden lassen. Wir bei Fastned stehen bereit, um zu investieren, damit Deutschland beim Schnellladen der Anschluss an die europäische Spitze gelingt“, so Linda Boll, Country Director von Fastned Deutschland.

Ein wichtiger Beschluss von internationaler Tragweite

„Die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist ein Sieg für fairen Wettbewerb und für Europas Übergang zur Elektromobilität. Sie bestätigt, dass Schnellladen eine eigenständige zukunftsweisende Branche ist, die eigene transparente Ausschreibungen verdient – statt automatischer Verlängerungen bestehender Tankkonzessionen. Das schafft die Voraussetzungen für mehr Auswahl an deutschen Autobahnrastanlagen und somit für mehr Freiheit für Elektroautofahrer:innen in ganz Europa. Die Zukunft des europäischen Verkehrs ist elektrisch, und wir bei Fastned werden den Wandel weiter vorantreiben und unsere Mission fortsetzen, Elektroautofahrer:innen über die Landesgrenzen hinweg ein erstklassiges Ladeerlebnis zu bieten“, erklärt Michiel Langezaal, CEO von Fastned. Fastned wurde in diesem gesamten Verfahren von der Berliner Kanzlei Blomstein anwaltlich vertreten.
OLG-Beschluss schafft Rechtssicherheit für Ausschreibungen

Fastned hatte 2022 in einem Vergabenachprüfungsverfahren sofortige Beschwerde erhoben, nachdem der Raststättenbetreiber Tank & Rast die Konzessionsverträge des Bundes um den Aufbau von Schnellladesäulen ohne öffentliche Ausschreibung erweitert hatte. Dadurch wurde sämtlichen Schnellladeanbietern der direkte Zugang zu den bewirtschafteten Autobahnraststätten verwehrt und fairer Wettbewerb beim Ausbau neuer Schnellladepunkte faktisch verhindert. Ganz zum Nachteil der Elektroautofahrer:innen, denn Wettbewerb steigert die Qualität, vergrößert die Auswahl und verbessert das Preis-Leistungs-Verhältnis. Zudem ermöglichen schlankere Strukturen, die sich aus einem direkten Marktzugang ergeben, niedrigere Kosten an der Raststätte. Nachdem der Europäische Gerichtshof 2024/25 wegen wichtiger europarechtlicher Fragen im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens einbezogen worden war, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf heute entschieden, dass die damaligen Erweiterungen rechtswidrig waren, und damit zugunsten von Fastned entschieden.

Ausschreibung sollte Fokus auf Qualität setzen

Fastned-Deutschlandchefin Boll blickt optimistisch nach vorn: „Die Autobahn GmbH sollte jetzt die Chance einer offenen Ausschreibung nutzen und diese so gestalten, dass Anbieter sich über Qualität und Kundenfokus klar differenzieren können. In vielen EU-Ländern ist das seit Jahren gelebte Praxis. Wir bauen und betreiben in acht weiteren europäischen Ländern zukunftsfähige Schnellladeinfrastruktur direkt an Autobahnen und wissen, wie mehr Spielraum für den Ideenreichtum der Anbieter und weit gefasste Servicekonzepte für Elektroautofahrer:innen mehr Verlässlichkeit, bessere Standorte und ein insgesamt besseres Ladeerlebnis schaffen. Wir bei Fastned arbeiten jeden Tag daran, dass Schnellladen in Deutschland so selbstverständlich wird, dass Elektroautofahrer:innen gar nicht mehr darüber nachdenken müssen – weil Vorgaben, Standorte und Ladeerlebnis auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, nicht umgekehrt.“

Quelle und Bildquelle: Fastned B.V.

LogReal.Direkt Pur
- ANZEIGE -spot_img

Aktuelle News