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Brandschutzordnung in der Logistik

Von Michel Stracakosko-Dvorski, Einsatzleitung Werk- und Objektschutz bei SSB – Sicherheit, Service, Beratung GmbH

Formal vorhanden, korrekt abgelegt, aber im Ernstfall nur begrenzt hilfreich? In vielen Logistikbetrieben fristet die Brandschutzordnung ein Schattendasein. Auf der einen Seite scheint der Aufwand für ihre Erstellung und ihre regelmäßige Aktualisierung sowie die Schulung der Mitarbeiter zahlreichen Unternehmen zu hoch. Auf der anderen wird ihre eigentliche Bedeutung oft unterschätzt. Dabei ist sie gerade in Lagerhallen, Fulfillment-Zentren oder Umschlagslagern essenziell: Eine Brandschutzordnung kann Leben retten, Sachschäden begrenzen und den Wiederanlauf der Prozesse nach einem Feuer erheblich beschleunigen. Vorausgesetzt, sie wird richtig umgesetzt und aktiv gelebt.

Kein Muss, aber oft Pflicht

Michel Stracabosko-Dvorsk

Besonders in gewerblich genutzten Hallen mit hoher Brandlast, in denen zahlreiche Akteure an komplexen Abläufen arbeiten, ist ein wirksames Brandschutzkonzept unverzichtbar. Zwar existiert keine bundeseinheitliche Regelung für Brandschutzordnungen und gesetzlich ist sie auch nicht explizit vorgeschrieben, allerdings ergibt sich häufig eine indirekte Notwendigkeit, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen kann. So erfordern etwa die Bauvorschriften einiger Regionen von besonders gefährdeten Betrieben eine Brandschutzordnung, die mit den zuständigen Behörden abgestimmt sein muss. Das trifft dann auch auf Logistikbetriebe zu, wo durch Waren, Verpackungen, Technik oder Gefahrstoffe ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Und auch im Arbeitsschutzrecht lässt sich die Forderung nach einer Brandschutzordnung aus der Formulierung schließen, dass den Beschäftigten auf geeignete Art und Weise Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen, wie sie sich in einem Notfall zu verhalten haben. Neben § 10 des Arbeitsschutzgesetzes finden sich aber auch in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ weitere rechtliche Grundlagen. Ergänzend dazu gelten die jeweiligen Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

Spezifika moderner Logistikimmobilien

Prinzipiell müssen in einer Brandschutzordnung für den Ernstfall alle relevanten Maßnahmen und Zuständigkeiten erfasst werden. Dabei klärt das Regelwerk nicht nur formal, sondern auch praktisch auf, indem es alle, die im Gebäude tätig sind, über Fluchtwege, Feuerlöscher, Meldewege und das richtige Verhalten im Brandfall informiert. Egal ob fest angestellt, extern oder temporär beschäftigt, soll so bei Feuern im Gebäude oder auf dem Gelände schnelles, geordnetes Handeln möglich sein, um neben Betriebsvermögen vor allem Menschenleben schützen. Logistikzentren, Cross-Dock-Anlagen oder automatisierte Warehouses stellen dabei besonders hohe Anforderungen an den Brandschutz. Angesichts großer Flächen mit hoher Brandlast, komplexer Verkehrs- und Fluchtwege sowie automatisierter Techniksysteme braucht es hier ein maßgeschneidertes Brandschutzregelwerk, das über die Minimalanforderungen hinausgeht. So sind in Bereichen mit Gefahrstoffen – etwa bei der Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien, Aerosolen oder Reinigungsmitteln – zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Brandabschnitte, spezielle Löschanlagen, Detektionseinrichtungen oder Explosionsschutzkonzepte notwendig. Zusätzlich empfiehlt sich die Erstellung eines Notfallmanagement-Plans oder eines Notfallhandbuchs mit klaren Zuständigkeiten, um auf verschiedene Gefahren optimal vorbereitet zu sein. Hinzu kommt eine hohe Personalfluktuation durch Fremdfirmen, Lieferdienste und externe Dienstleister, die klare, mehrsprachige Anweisungen und regelmäßige Unterweisungen unerlässlich machen. Entsprechend eng muss die Brandschutzordnung mit dem betrieblichen Brandschutzkonzept und der Gefährdungsbeurteilung abgestimmt sein. Sie sollte neben gesetzlichen Vorgaben auch branchenspezifische Regelungen berücksichtigen – etwa zur Wartung sicherheitsrelevanter Anlagen oder zur Organisation von Evakuierungsübungen.

Klare Zuständigkeiten

Unabhängig von Größe, Nutzung oder Automatisierungsgrad der Prozesse sind in Logistikimmobilien die Betreiber verantwortlich für die Sicherheit – in der Regel also die Eigentümer der Immobilie oder das verantwortliche Unternehmen. Damit bleibt auch Brandschutz prinzipiell Chefsache und liegt in den Händen der Geschäftsführung oder technischen Leitung. Allerdings kann diese Aufgabe an einen Brandschutzbeauftragten delegiert werden, insbesondere wenn ein solcher im Unternehmen benannt ist. Die Verantwortungsträger sind angehalten, nicht nur eine Brandschutzordnung zu erstellen, sondern diese auch kontinuierlich zu aktualisieren. Vor allem Letzteres ist entscheidend, da Inhalte oder auch Kennzeichnungen und visuelle Hinweise auf Fluchtwege oder Notfallmaßnahmen in regelmäßigen Abständen an betriebliche Veränderungen angepasst und verständlich kommuniziert werden sollten. Das gilt intern wie extern gegenüber Fremdfirmen, Lieferanten sowie zeitweise eingesetztem Personal. Dafür braucht es ein durchdachtes Konzept und nicht zuletzt auch Schulungen mit realitätsnahen Übungen, die klar definierte Abläufe trainieren. Nur so wird die Brandschutzordnung nicht zur Pflichtübung, sondern zum funktionalen Bestandteil einer widerstandsfähigen Sicherheitsstruktur. Wer hier inhouse nicht über das notwendige Know-how verfügt, kann sich an externe Sicherheitsdienstleister wenden. Sie helfen bei der Erstellung, Gefährdungsanalyse, Schulung und Zertifizierung.

Quelle und Bildquelle: Sicherheit, Service, Beratung GmbH

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