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Logistikimmobilien
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Der Vorschlag, birgt zahlreiche Probleme. Schließlich Vor diesem Hintergrund werden sich einige Eigentümer
wären vor allem ältere Lagerhallen betroffen. Für viele vermutlich dafür entscheiden, frühzeitig zu verkaufen.
dieser Objekte fallen nach dem Auslaufen der Miet- Oder aber, ihre bestehenden Hallen abzureißen und
zyklen bereits jetzt hohe Kapitalausgaben an, da die neue zu errichten – anstatt den Bestand zu sanieren.
Flächen nicht mehr uneingeschränkt wiedervermietbar Mit Blick auf die laufenden Verbräuche mag dies auch
sind. Weitere Ausgaben durch die CO -Bepreisung wür- zunächst sinnvoll erscheinen. Allerdings wird dabei der
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den beinahe zwingend dafür sorgen, dass neben den wichtige Faktor „Embodied Carbon“ übersehen, also die
anderen Investitionen auch energetische Sanierungen durch Abriss und Neubau frei werdenden Treibhausga-
notwendig sind. Diese jedoch muss der Eigentümer in se, die einen erheblichen Anteil an der Klimabilanz ei-
irgendeiner Form einpreisen, weshalb letztlich wieder- nes Gebäudes haben können. Die Eigentümer und Ver-
um der Mieter belastet wird. mieter von älteren Lagerhallen sollten sich bereits jetzt
überlegen, wie sie mit den absehbaren Herausforderun-
Es gibt allerdings noch einen weiteren Faktor, war- gen hinsichtlich der CO -Mehrkostenanteile ab 2023
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um ein solch progressives Modell der CO -Bepreisung und verstärkt nach 2025 sowie dem allseits geforderten
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schädlich sein kann: Kleine und mittelständische Un- Nachhaltigkeitsthema generell umgehen.
ternehmen verfügen oft nicht über die Expertise, ihre
eigenen Prozesse energieschonend zu gestalten. Wird
der Löwenanteil der CO -Kosten auf den Vermieter um-
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gelegt, fällt die intrinsische Motivation, auf eine ökolo-
gisch nachhaltigere Betriebsweise zu achten, teilweise
weg. Im Umkehrschluss hat der Vermieter kaum eine Von Rainer Koepke,
Head of A&T Industrial & Logistics und
Handhabe, den Mieter zu geringeren Energieverbräu- Steffen Weigel, Team Leader Commercial
Property Management
chen zu bewegen. CBRE Germany
Abriss statt Sanierung?
Die Neuregelung der CO -Bepreisung ist keinesfalls die
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einzige Gesetzgebung, die für Eigentümer von Logis-
tikimmobilien in Sachen Nachhaltigkeit relevant ist. Eine
mögliche Sanierungspflicht, wie sie von der EU-Kommis-
sion geplant wird, könnte dafür sorgen, dass Bestands-
hallen bis 2027 auf ein moderates Nachhaltigkeitsni-
veau gebracht werden müssen. Doch selbst in diesem
Fall dürften viele sanierte Hallen nicht in die besten Ka-
tegorien einer progressiven CO -Bepreisung fallen.
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