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Editorial
Der Druck auf alte Bestandsimmobilien steigt
Sie war lang diskutiert worden und ist im Januar 2021 tragen soll – nämlich der Mieter. Unumstritten ist diese
in Kraft getreten: die CO2-Steuer. Es liegt auf der Hand, Lösung nicht, denn der Mieter hat letztlich keinen Ein-
dass insbesondere die Logistikwirtschaft – und das bis fluss auf die Art und den Betrieb der Heizung, die der
hin zu den Logistikimmobilien – unter dieser zusätz- Vermieter eingebaut hat. Auch die energetische Quali-
lichen Belastung zu leiden haben wird. tät der aktuell genutzten Immobilie ist nicht sein Ding.
Wenn sie zu alt ist und deshalb zu teuer wird, dann
Der gewählte Ansatz ist denkbar einfach: Auf bestimmte droht der Exodus. Der Druck auf ältere Bestandsimmo-
Produkte und vor allem fossile Energieträger mit einem bilien steigt.
hohen CO2-Ausstoß, wie zum Beispiel Diesel, Benzin,
Heizöl und Erdgas, wird eine CO2-Steuer erhoben. Der Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) for-
dafür vorgesehene Steuersatz erhöht sich schrittweise mulierte bereits Befürchtungen, dass die Unternehmen
gemäß des fixierten Preises je ausgestoßener Tonne der Branche zu stark belastet werden. Die Folge sei, dass
CO2. Mit dieser zusätzlichen Belastung sollen einerseits diese noch zusätzlich zur Lkw-Maut anfallenden Kosten
Verbraucher – von der Privatperson bis hin zur Schwer- den Unternehmen das notwendige Kapital entziehen,
industrie – dazu angeregt werden, sich nach umwelt- das sie zur Umstellung auf alternative Antriebe benö-
freundlichen Alternativen umzuschauen. Andererseits tigen. Der Güterverkehrssektor solle deswegen in die
will der Staat die damit verbundenen Einnahmen der Kompensationsregelung der geplanten Verordnung auf-
Bevölkerung als Sozialausgaben zukommen lassen, aber genommen werden: Betroffene Unternehmen würden
auch in die Forschung und den erfolgreichen Umstieg dann einen finanziellen Ausgleich erhalten, sollte das
auf alternative Technologien investieren. neue Gesetz für sie Nachteile im internationalen Wett-
bewerb verursachen.
Im Oktober 2020 war es soweit, das Gesetz zur Besteu-
erung von CO2-Emissionen – konkret: Änderung des Nicht zuletzt durch die Extremwetterereignisse dieses
Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) – wurde Sommers und die jüngsten Daten der Klimaforschung
beschlossen und trat somit zur Erreichung der Klima- wird uns dieses Thema sicher nicht letztmalig beschäf-
ziele bis zum Jahr 2030 am 01. Januar in Kraft. Seitdem tigen.
wird die CO2-Steuer bei der Wärmeerzeugung und vor
allem im Verkehr erhoben. Die Transport- und Logistik- Einen guten Start in die bevorstehende Herbstsaison
unternehmen kämpfen ohnehin mit dem teilweise wünscht Ihnen
stark schwankenden Preis für Benzin und Diesel – nun
kommt ein weiterer Kostenfaktor dazu, der sich insbe- Ihr
sondere bei den bevorzugt eingesetzten Lkws drastisch Thomas Pool | Chefredakteur
auswirkt.
Doch auch die neuen CO2-Preise für Gebäude sollten
nicht unterschätzt werden: War das Heizen mit Erdöl
immer mehr den einst als günstig gepriesenen Erd-
gasheizungen gewichen, werden nun beide fossilen
Brennstoffe zusätzlich besteuert. Und hier eröffnet sich
ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial, denn es ist
zunächst nur vorläufig geklärt, wer diese Mehrkosten
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