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Logistik : :
Abb. 2: Grundarten Begegnungsverkehre. Sie sind Basis für verschiedene Abb. 3: Voraussetzungen für Begegnungsverkehre
Transport- und Distributionsmodelle an den Wechselpunkten. von KMU mit „Unbekannt“
Begegnungsverkehre klingen einfach – aber noch fehlen an den
wichtigsten Fernstraßen ausreichend und geeignete und tw.
Zeit Zeit gesicherte Plätze für den Tausch der Brücken oder Trailer. Die
A A B meisten dieser Plätze könnten auf bestehenden Infrastrukturen
eingerichtet werden. „Wildes“ Umbrücken oder Umsatteln ist
z. B.: Viertel
Lenkzeit
B nicht erlaubt.
Um mit „unbekannten“ Partnern Begegnungsverkehre zu
organisieren bedarf es:
z. B.: Halbe
A Lenkzeit B 1. Kompatibler Trailer,
2. Vertrauen in den einwandfreien technischen Zustand und
z. B.: Halbe Lenkzeit Lenkzeit B 3. Vertrauen zum angegebenen Gesamtgewicht des Trailers,
Funktionsfähigkeit (z.B.: Kühlaggregat) des übernommenen
Trailers,
z. B.: Viertel
A A B den Ladungsangaben (z.B.: Gefahrgut) und zur durchgeführ-
ten Ladungssicherung,
4. Absoluter Kundenschutz,
Entfernung Entfernung 5. Die Einhaltung eindeutiger Vereinbarungen (z.B.: Schadens-
meldungen, Regeln der Übergabe, Verspätungen, Ausfälle,
Vereinbarungen über den Trailereinsatz etc.),
Synchroner Begegnungsverkehr Zeitversetzter Begegnungsverkehr 6. Sicherheit über Zahlungsfähigkeit und Einhaltung der
Stärke: Schnelligkeit Stärke: zeitliche Spielräume Zahlungsziele des Partners,
Schwäche: Treff-/Zeitpunkt Schwäche: Transportdauer 7. Klare Haftungsregelungen.
Den Partnern bleibt es selbst überlassen,
• wo und wie sie die Begegnungsverkehre durchführen,
• ob sie eigene oder speziell für Begegnungsverkehre
gemietete Trailer einsetzen und
• wie sie ihre geschäftlichen/finanziellen Interessen unter-
einander ausgleichen.
Alle Grafiken: © PML PROJEKTMANAGEMNT LOGISTIK GmbH 2018
wieder an ihren Standorten, können sie ihre Ruhezeit zu Für die Zertifizierung müssen die Unternehmen eine Rei-
Hause verbringen. Begegnungsverkehre der „Nicht-Gro- he von Voraussetzungen erfüllen (Abb.3), die den Part-
ßen“ könnten über dafür zertifizierte Partner geschehen. nern ein Mindestmaß an gegenseitigem Grundvertrauen
Die wichtigsten Bedingungen seien hier kurz umrissen: erlauben. Trailer-Vermieter könnten attraktive Angebote
abgeben, indem sie den Partnern nicht nur die geeig-
:: Sie besitzen ein von den Behörden bis hin zu Versiche-
neten Auflieger vermieten, sondern diese auch mit der
rungen anerkanntes Zertifikat „Vertrauenswürdiger
Technik für Status-Reports ausrüsten und die laufende
Partner im Begegnungsverkehr“.
technische Überwachung durchführen.
:: Sie können unterwegs permanent Trailer-Status-
reports an ihre Partner übermitteln. Beim „Stafetten“-Fahren wird nur der Fahrer abgelöst.
:: Sie lassen Kontrollen zu (Sicherheit, Technik, Fahrer- Hier ist eine besondere Fahrer-Organisation erforderlich.
qualifikation). Vielleicht gibt es zukünftig Start-Ups, die an bestimmten
:: Sie regeln mit ihren Partnern die gesamte Abwick- Punkten Lkw-Fahrer und Zugmaschine vermieten, um
lung im Begegnungsverkehr sowie das Handeln bei Teilstrecken im Begegnungs- und im Stafettenverkehr zu
besonderen Ereignissen und die Haftung. übernehmen.
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