Page 9 - LogReal.direkt_Ausgabe_5_2018
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Logistik : :


       Abb. 2:  Grundarten Begegnungsverkehre. Sie sind Basis für verschiedene    Abb. 3:  Voraussetzungen für Begegnungsverkehre
             Transport- und Distributionsmodelle an den Wechselpunkten.             von KMU mit „Unbekannt“

                                                                              Begegnungsverkehre klingen einfach – aber noch fehlen an den
                                                                              wichtigsten Fernstraßen ausreichend und geeignete und tw.
                      Zeit                               Zeit                 gesicherte Plätze für den Tausch der Brücken oder Trailer. Die
          A                                  A                        B       meisten dieser Plätze könnten auf bestehenden Infrastrukturen
                                                                              eingerichtet werden. „Wildes“ Umbrücken oder Umsatteln ist
                                                                z. B.: Viertel
                                                                   Lenkzeit
                                  B                                           nicht erlaubt.
                                                                              Um mit „unbekannten“ Partnern Begegnungsverkehre zu
                                                                              organisieren bedarf es:
                                                    z. B.: Halbe
                                             A        Lenkzeit       B        1.  Kompatibler Trailer,
                                                                              2.   Vertrauen in den einwandfreien technischen Zustand und
              z. B.: Halbe Lenkzeit  Lenkzeit  B                              3.   Vertrauen zum angegebenen Gesamtgewicht des Trailers,
                                                                                Funktionsfähigkeit (z.B.: Kühlaggregat) des übernommenen
                                                                                Trailers,
                            z. B.: Viertel
          A                                  A                       B          den Ladungsangaben (z.B.: Gefahrgut) und zur durchgeführ-
                                                                                ten Ladungssicherung,
                                                                              4.  Absoluter Kundenschutz,
                    Entfernung                       Entfernung               5.   Die Einhaltung eindeutiger Vereinbarungen (z.B.: Schadens-
                                                                                meldungen, Regeln der Übergabe, Verspätungen, Ausfälle,
                                                                                Vereinbarungen über den Trailereinsatz etc.),
          Synchroner Begegnungsverkehr       Zeitversetzter Begegnungsverkehr   6.   Sicherheit über Zahlungsfähigkeit und Einhaltung der
          Stärke: Schnelligkeit              Stärke: zeitliche Spielräume       Zahlungsziele des Partners,
          Schwäche: Treff-/Zeitpunkt         Schwäche: Transportdauer         7.  Klare Haftungsregelungen.
                                                                                Den Partnern bleibt es selbst überlassen,
                                                                               •  wo und wie sie die Begegnungsverkehre durchführen,
                                                                               •   ob sie eigene oder speziell für Begegnungsverkehre
                                                                                gemietete Trailer einsetzen und
                                                                               •   wie sie ihre geschäftlichen/finanziellen Interessen unter-
                                                                                einander ausgleichen.
                                       Alle Grafiken: © PML PROJEKTMANAGEMNT LOGISTIK GmbH 2018


          wieder an ihren Standorten, können sie ihre Ruhezeit zu  Für die Zertifizierung müssen die Unternehmen eine Rei-
          Hause verbringen. Begegnungsverkehre der „Nicht-Gro- he von Voraussetzungen erfüllen  (Abb.3), die den Part-
          ßen“ könnten über dafür zertifizierte Partner geschehen.  nern ein Mindestmaß an gegenseitigem Grundvertrauen
          Die wichtigsten Bedingungen seien hier kurz umrissen:  erlauben. Trailer-Vermieter könnten attraktive Angebote
                                                        abgeben, indem sie den Partnern nicht nur die geeig-
          ::   Sie besitzen ein von den Behörden bis hin zu Versiche-
                                                        neten Auflieger vermieten, sondern diese auch mit der
             rungen anerkanntes Zertifikat „Vertrauenswürdiger
                                                        Technik für Status-Reports ausrüsten und die laufende
             Partner im Begegnungsverkehr“.
                                                        technische Überwachung durchführen.
          ::   Sie können unterwegs permanent  Trailer-Status-
             reports an ihre Partner übermitteln.       Beim „Stafetten“-Fahren wird nur der Fahrer abgelöst.
          ::   Sie lassen Kontrollen zu (Sicherheit, Technik, Fahrer- Hier ist eine besondere Fahrer-Organisation erforderlich.
             qualifikation).                            Vielleicht gibt es zukünftig Start-Ups, die an bestimmten
          ::   Sie regeln mit ihren Partnern die gesamte Abwick- Punkten Lkw-Fahrer und Zugmaschine vermieten, um
             lung im Begegnungsverkehr sowie das Handeln bei  Teilstrecken im Begegnungs- und im Stafettenverkehr zu
             besonderen Ereignissen und die Haftung.    übernehmen.





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